Eine Veranstaltung der IHK Fulda
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die Pflicht zur Einführung einer
Whistleblower-Hotline – was Unternehmen wissen müssen
Die Pflichten aus dem AGG sind weitreichend. Entsprechendes gilt für die Haftung des Unternehmens und der Geschäftsführung. Es gibt aber einfache und effektive Möglichkeiten, diese Haftung auszuschließen. Unabhängig davon ist das Schaffen von Aufmerksamkeit eine Chance für das Unternehmen: ein gutes Betriebsklima führt zu Mitarbeiterbindung, niedriger Fluktuation und das „Employer Branding“ profitiert.
Auch die nun verpflichtend einzuführende Whistleblower-Hotline hat – richtig gemacht – viele Vorteile für das Unternehmen. Eskalationen werden verhindert, Reputationsschäden vermieden und eine offene Kultur innerhalb der Belegschaft geschaffen.
Anmeldung unter https://www.fachanwaeltin-fuer-arbeitsrecht.com/kontakt/