13. Februar 2025
Arbeitsrecht aus der Praxis – never ending story #bEM
Arbeitsrecht aus der Praxis – never ending story #bEM Seit 20 Jahren ist der Arbeitgeber zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (kurz: bEM) verpflichtet. 167 Abs. 2 SGB IX ordnet nach sechs Wochen anhaltender oder unterbrochener Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 365 Tagen die Durchführung von Maßnahmen an, die die Arbeitsunfähigkeit beenden und dieser in der Zukunft vorbeugen sollen. Ziel ist es vor allem das Arbeitsverhältnis zu erhalten und eine krankheitsbedingte Kündigung zu verhindern. Sofern der Arbeitsplatz nicht